GEHORCHEN
Wird niemals in ordentlichem Verstande genommen, und wenn ein Verliebter
sagt: Ich mache mir eine Pflicht daraus, ihnen zu gehorchen, ihr
Wille ist mein Gesetz,
so bedeutet solches: ich gehe mit ihnen als mit einer Beherrscherin um,
damit ich sie zur Sclavin mache; geniessen sie eines eitlen Triumphs,
ich will ihnen den Anschein davon vergönnen, ich halte mich an den
Ausgang der Sache.
Die Aufführung der Verliebten beweißt, daß diese Erklärung richtig sey.
Es giebt gewisse Augenblicke, darinnen eine Gebietherin mit einer
blinden Unterwerfung wenig zufrieden seyn würde. Ein jeder Liebhaber,
der alsdenn noch zu unerfahren ist, daß er den Zorn seiner Schönen nicht
befürchten sollte, zieht sich denselben ohnfehlbar zu: das heißt nicht
verstehen,
Wie man sich ihr ergeben soll
Und ihre Satzungen zu rechter Zeit erkennen.
Ist der Gehorsam blind und toll
So wird der Haß gar oft verbundne Liebe trennen.