NICHTS
Es ist eine von den Rechtsgelehrten angenommene Regel, daß derjenige so
nichts sagt, darein willige. Sie ist in der Liebe noch zuverläßiger, wo
das Stillschweigen eine formale Nachricht ist. Eine Schöne welche man
nöthigt, sich zu erklären, und welche Nichts sagt, sagt genug. Und man
ist gewiß noch sehr unerfahren, wenn man sich solches nicht zu Nutzen
machte. Nichts sagen, ist so viel, als wenn man alles gesagt hätte, was
man verlangt: ein lebhafter oder matter Anblick, eine verwirrte Miene,
welche dieses Stillschweigen begleitet, erlaubt uns nicht an seiner
Kraft zu zweifeln.